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Lehraufsicht

«No problems» – das ist tatsächlich bei den meisten Lehrverhältnissen so.

Sollten aber spezielle Fragen oder Anliegen auftauchen, steht die Lehraufsicht zur Verfügung. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Lernende, Erziehungsberechtigte und Lehrbetriebe und begleitet die Lehrvertragsparteien auf dem gesamten Ausbildungsweg – von der Bildungsbewilligung über den Lehrvertrag bis hin zum Qualifikationsverfahren.

  • Bildungsbewilligung   ( 1 Beitrag )

    Die Lehraufsicht evaluiert mögliche Ausbildungsplätze, erteilt Bildungsbewilligungen und sorgt für die Bildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner.

  • Lehrvertrag   ( 1 Beitrag )

    Die Lehraufsicht informiert und berät die Lehrvertragsparteien. Sie genehmigt die Lehrverträge, überwacht deren Einhaltung und entscheidet über Lehrzeitverkürzungen und Lehrzeitverlängerungen.

  • Qualifikationsverfahren   ( 1 Beitrag )

    Die Lehraufsicht organisiert und koordiniert die verschiedenen Qualifikationsverfahren und stellt die eidgenössischen Fähigkeitzeugnisse und Berufsatteste sowie die Berufsmaturitätszeugnisse aus.